Das neue Aufstieg-BAföG ermöglicht den Aufstieg auf der Karriereleiter - auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf ‚Master-Niveau'. Auch die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben. Eine Karriere soll nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern - auch nicht an privaten Verpflichtungen, daher wird insbesondere die Unterhaltsförderung angepasst. Sie muss künftig nicht zurückgezahlt werden.
Existenzgründern wird künftig das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett erlassen, damit soll ein schuldenfreien Start in die Selbständigkeit ermöglichen werden.
Hintergrund:
Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:
-stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt
-Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut
-einkommensunabhängiger Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht
-Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht
-Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent
-soziale Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert
- bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt.
Awietere Inforamtionen zum Aufstiegs-Bafög
Quelle: BMBF News